Flugplatzordnung

FLUGPLATZORDNUNG

 

1.) Ortsbestimmung:

Der Flugplatz ist ein Rasenplatz, in der Größe, 114 m bzw. 30 m Breite (Trapez) und 230 m bzw.193,5 m Länge = 13330 m2, zwischen Wasenbruck und Mannersdorf an einer Abzweigung gegen Süden (Landesstraße 2059) westlich gelegen. Ca. 500m Richtung Hof am Leithagebirge. Nordseitig begrenzt durch einen Feldweg, ostseitig von der Landesstraße 2059, südseitig durch den Besitzer und westseitig durch einen Entwässerungsgraben.

2.) Platzbetreuung:

Die Rasenanlage wird je nach Bedarf (Witterung, Trockenheit) von einem Beauftragten gemäht. Diese Arbeit beinhaltet auch die Entsorgung des Schnittgutes.

Die Ligusterpflege (Schnitt und Entsorgung des Grünschnittes) wird von Martin Knasmillner  erledigt.

Maschinenpflege, Wartung und Instandsetzung sowie die Aufbewahrung der klubeigenen Gerätschaften erfolgt im Gerätecontainer. Aufwende für die Maschinenerhaltung, Treibstoff, Ersatzteile und dergl. werden bei Bedarf mit dem Kassier verrechnet.

Zusätzliche Instandhaltungsarbeiten werden gemeinsam von allen Klubmitgliedern beim „Arbeitseinsatz“; der durch elektronische Ausschreibung angekündigt bzw. bei der Generalversammlung kundgetan wird, durchgeführt. Mitglieder; die verhindert sind; oder sich nicht beteiligen wollen, werden mit einer Pönalezahlung belegt.

Sondereinsätze und -arbeiten werden nach Absprache mit dem Vorstand und den betreffenden Mitgliedern oder Dritten durchgeführt.

3.) Flugbetrieb:

a.) Zeiten:

a1: Segelflug und E-Modelle – unbeschränkt.

a2: Motormodelle – ab 8 Uhr.

a3: Nach Absprache mit den Jägern ruht der Flugbetrieb an

Tagen, bei Kreis oder Streifjagden.

a4: An Arbeits- und Erntetagen der Bauern muss das Fliegen über

den betreffenden Feldern der Nachbarn unterbleiben.

„Keine Tiefangriffe!“

 

b.) Fluggeräte:

b1: Alle genehmigungsfreien Flugmodelle.

b2: Grundsätzlich kein Fliegen ohne Schalldämpfer, gleichgültig ob Zwei- oder Viertaktmotor, ab 1,5 ccm.

b3: Betrieb von Pulsor- und Strahltriebwerken ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vorstandes und nur versierten Piloten gestattet. Hohe Lärmemission und Feuergefahr gefährden, durch Belästigung und Verärgerung der Anrainer, Jäger und Passanten, den Klubbestand!

b4: Hubschrauber nicht zu nieder über Ernteflächen (auch Heufläche) fliegen. Bedenken bei senkrechtem Auspuff, wegen Tiervergiftung! Hohe Schadstoffkonzentration bei niederen Standflügen.

Erhöhte Aufmerksamkeit aller – eingeschränktes Gesichtsfeld der Hubipiloten!

b5: Seilhochstart und Windenstart nach Absprache mit dem Anwesenden.

b6: Alle Modelle müssen Dauerstartnummern tragen (Versicherungsbedingung).

 

c.) Flugraum:

c1: Auf der Nebenstraße und dem angrenzenden Feldweg ist Verkehr. Daher Vorsicht bei Start und Landung.

c2: Das nördliche Grundstück soll nur in ausreichender Höhe überflogen werden.

c3: Die östlich liegenden Wiesen sind zwar Gemeindegrund, aber an Bauern verpachtet. Siehe c2. Außerdem verlaufen über dieses Grundstück mehrere Freilandleitungen, die den Flugraum in diesem Bereich etwas beschränken.

c4: Das südliche Grundstück, im Besitz des Verpächters, wird zusätzlich zum Flugplatz als Flugraum verwendet. (Leider liegt es zu Mittag gegen die Sonne).

c5: Maximale Flughöhe 150 m. Mindestflughöhe über der Straße 25 m.

c6: Jedes Überfliegen von Personen, insbesondere an den umliegenden Feldern tätigen Landwirten, sowie Flugmanöver, welche Personen gefährden, sind strengstens verboten und bedingen bei Zuwiderhandlung eine sofortige Verwarnung und Flugverbot für diesen Tag!

c7: Modelle sind vom Zaunrand, und zwar im Orangen Bereich bei dem Ein- und Ausgängen desselbigen, jedoch nicht stirnseitig sondern nur im Verlauf der Start/Landebahnen, aus zu steuern.

 Die Landebahnen müssen frei sein!

Piloten haben sich in Rufweite zueinander aufzuhalten. Sollte ein Pilot starten wollen während ein oder mehrere andere bereits dieselbe Piste benutzen, ist dieser verpflichtet mit Besagten Kontakt aufzunehmen und gegebenenfalls den Start zu unterlassen! Um eine Regelung der Pistenbenutzung („schöne/schlechte Seite“) nicht nötig zu machen, bitten wir alle Beteiligten um Rücksicht auf den jeweils anderen!

c8: Die Landung oder eine unkontrollierbare Flugsituation sind laut anzukündigen (wenn noch möglich).

 

d.) Frequenzen: (ausg. 2,4 Ghz)

d1: Die mittlerweile hohe Anzahl von Mitgliedern erfordert eine unbedingte. Frequenzdisziplin!

d2: Jedes Mitglied das am Flugbetrieb teilnehmen möchte, hat seinen eigenen Quarz (Frequenz) deutlich sichtbar am Sender zu deklarieren.

d3: Jedes Mitglied ist verpflichtet sich zu vergewissern, dass der von Ihm gewählte Quarz (Frequenz) frei ist und an der Frequenztafel die entsprechende Belegung zu entnehmen bzw. die aktive Steuerung zu markieren (Frequenzkluppe an der Senderantenne befestigen).

d4: Für das Einschalten von Fernsteuerungen, (auch anderer Modelle wie z.B.: Modellautos) von nicht unmittelbar am Flugbetrieb teilnehmenden Mitgliedern, gilt dasselbe.

d5: Flugbetrieb bei Mehrfachbelegungen von Quarzen ist durch Absprachen der Betroffenen oder Quarztausch durchzuführen.

d6: Für Schäden die durch Missachtung dieser Regelungen entstehen haftet der Verursacher!

„Keine Schadensdeckung durch den AEROCLUB!“

 

e.) Hubschrauber:

e1: Für Hubschrauberpiloten gilt derselbe Umgang mit dem Schutzzaun wie für alle anderen

e2: Hubipiloten sind bei Start und Landung an keine Hauptwindrichtung gebunden, daher erhöhte Kollisionsgefahr mit Flächenmodellen. Bitte um besondere Vorsicht!

e3: Siehe auch b4.

4.) Versicherung, Flurschäden, Unfälle:

Jedes Klubmitglied muss auch Mitglied des AERO-CLUB sein! Diese Versicherung ist jeweils zu Beginn der Flugsaison unter Vorlage des Zahlscheines dem Vorstand nachzuweisen. Flurschäden sind tunlichst zu vermeiden. Bei Abstürzen oder Außenlandungen ist das Modell von einer Person am Feld-Rain entlanggehend und auf kurzem Weg zu holen. Eventuell von einem Zweiten einweisen lassen. Nicht diagonal durch das Feld laufen. Vorsicht auch direkt nach Spritzarbeiten VERGIFTUNGSGEFAHR!!!

 Jeder ist eigenverantwortlich!

Eltern haften für Ihre Kinder!

Bei Unfällen mit Personenschaden hat sofort Hilfeleistung zu erfolgen bzw. ist nach Erfordernis sofort die Rettung zu verständigen. Jeder Unfall mit Personenschaden (auch Kollisionen mit Kraftfahrzeugen) ist polizeilich aufzunehmen und muss vom Vereinsvorstand an den AERO-CLUB gemeldet werden.

 Unterbleibt diese Meldung gibt es keinen Rechtsbeistand und es kommt zu einer zivilrechtlichen Verhandlung mit den Betroffenen und dem Klubvorstand!

Ist zum Unfallzeitpunkt kein Vorstandsmitglied anwesend, hat das Betroffene Klubmitglied bzw. das älteste Klubmitglied unverzüglich die Rettung, Polizei oder Gendarmerie sowie den Klubvorstand zu informieren. Bei Unfällen im übrigen Bundesgebiet Österreichs hat die Meldung nach Verständigung der Hilfsdienste und der Polizei direkt an den AERO-CLUB und danach an den Vereinsvorstand zu erfolgen.

5.) Parken der Autos:

Dafür ist die durch Strauchbepflanzung abgegrenzte Fläche des Flugplatzes vorgesehen. Dieses Areal bietet ca. 20 Pkws bequem Platz und ist zusätzlich durch einen Schutzzaun gegen den Flugplatz abgesichert. Die Fahrzeuge sind ohne sich gegenseitig zu behindern, möglichst Platz sparend zu Parken. Weiters gibt es den Parkplatz Südöstlich entlang der Straße welcher bei Bedarf ebenfalls jederzeit benutzt werden kann!

 Das Befahren der Rasenanlage (Start/Landebahn,

Vorbereitungsraum) ist verboten!

6.) Sauberkeit:

Jeder nimmt seinen Abfall selbst nach Hause. Am Vorbereitungsplatz und auf der Rasenfläche dürfen keine Treibstoffe abgelassen werden (Ausspülen von Motoren, Überfüllen von Tanks und dergl.). Kunststoff-Folien oder saugfähige Lappen unterlegen – Rasenschäden.

Vorsicht bei reifer Feldfrucht – Feuergefahr!

7.) Finanzieller Aufwand:

Laufende Kosten für Treibstoff, Reparaturen und für die Instandhaltung des Inventars, sowie des gesamten Flugplatzes werden direkt mit dem Kassier verrechnet. Die laufende Flugsaison wird nach dem, bei der Generalversammlung genehmigten, Budgetvoranschlag des Obmannes abgewickelt. Unvorhersehbare Ausgaben werden aus den Rücklagen des Sparbuches gedeckt und über den Mitgliedsbeitrag des folgenden Jahres konsolidiert. Größere Investitionen werden bei der Generalversammlung beschlossen.

8.) Mitglieder – Anzahl:

Über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet einzig und alleine der Klubvorstand. Die maximale Anzahl der Klubmitglieder kann nur durch einen Antrag und Abstimmung bei der Generalversammlung geändert werden.

Jugendliche bis 18 Jahre sind vom Mitgliedsbeitrag befreit und zahlen nur den halben Investitionsbeitrag. Jugendliche werden aber zu den üblichen Arbeiten herangezogen.

9.) Sicherheit:

a: Jedes Mitglied handelt eigenverantwortlich.

b: Aktive Piloten müssen in Rufweite voneinander neben der Piste Aufstellung beziehen.

c: Alle nichtaktiven Mitglieder sind für die Luftraumüberwachung zuständig um die aktiven Piloten (vor allem den Schleppverband) rechtzeitig zu warnen.

d: Besucher, Zuschauer und nicht aktive Piloten müssen sich bei Flugbetrieb hinter dem Sicherheitszaun aufzuhalten.

e: Das Einlaufen von Motoren hat in ausreichendem Abstand von Personen und außerhalb des Sicherheitszaunes zu erfolgen. Eine permanente Aufsicht des laufenden Motors ist unabdingbar!

f: Das Überfliegen von Personen am und außerhalb des Flugplatzes, sowie des eingezäunten Areals ist absolut verboten.

g: Bei Veranstaltungen am Flugplatz (ausgenommen Flugtage, etc.) ruht der Flugbetrieb.

h: Das Befahren des Parkplatzes. sowie die Zu- und Abfahrt zum Flugplatz hat unter Einhaltung der STVO und größter Rücksicht auf Anwesende zu erfolgen.

10.) Notwendige Änderungen dieser FPO, die der Sicherheit des Flugbetriebes dienen oder sich aus den allgemeinen Abläufen ergeben, können jederzeit vom Vorstand beschlossen werden.

11.) Verstöße gegen diese FPO haben nach zweimaliger Verwarnung, durch den Vorstand, den Vereinsausschluss (lt. Statuten) zur Folge.

12.) Gästeflugbetrieb:

Das benützen des Modellfluggeländes von NICHT Vereinsmitgliedern ist grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

a: Der Gast muss eine Versicherung vorweisen

b: Der Gast muss die Flugplatzregeln lesen und im Gästebuch mit seiner Unterschrift tageweise als gelesen und auch inhaltlich verstanden bestätigen.

c: Der Gast muss einem Vereinsmitglied bekannt sein und das Vereinsmitglied muss mit dem Eintrag (Name, Datum und Uhrzeit) und seiner Unterschrift im Gästebuch die Daten und den Versicherungsnachweis bestätigen.

d: Der Flugbetrieb von Vereinsmitgliedern darf durch Gäste nicht beeinträchtigt werden. (Der Gast muss alle aktiven Anwesenden fragen ob er seine Sendeanlage und sein Modell in Betrieb nehmen darf)

Es wird erwartet das Gäste die Benützung unserer Modellfluganlage mit einer freiwilligen Spende in die Vereinskassa würdigen

 

 

Glück ab – gut Land sowie Holm- und Rippenbruch

Der Vorstand des MFC CONDOR

Modellflugverein